Idency Ltd – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Verkaufsbedingungen (die “Vereinbarung”) regeln alle Bestellungen von Produkten und Dienstleistungen bei Idency Limited (“Idency”, “Wir”, “Uns”). Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.
1. Definitionen und Auslegung
1.1. Definitionen. In dieser Vereinbarung:
- “Werktag”jeder Tag außer einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag in England.
- “Kunde”die Person oder das Unternehmen, die bzw. das Produkte oder Dienstleistungen von Idency erworben hat.
- “Bestehender Kunde” bedeutet einen Kunden, der die Produkte oder Dienste vor der Verfügbarkeit eines auf seine Jurisdiktion ausgerichteten, regionesspezifischen Hostings zu nutzen begonnen hat.
- “Lieferergebnisse”: alle im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Waren, Software, Dokumentationen oder Dienstleistungen.
- “Bestellung”die schriftliche Bestellung des Kunden oder das Online-Bestellformular.
- “Geschrieben”: beim Schreiben, einschließlich E-Mail.
1.2. Interpretation. Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und beeinträchtigen nicht die Auslegung. Wörter in der Einzahl schliessen die Mehrzahl ein und umgekehrt.
2. Gesamte Vereinbarung & Änderung
2.1. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung (zusammen mit einer angenommenen Bestellung und einer schriftlich vereinbarten Spezifikation) stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen oder Absprachen.
2.2. Variation. Keine Änderung dieser Vereinbarung ist verbindlich, es sei denn, sie wurde schriftlich vereinbart und von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet.
3. Produkt- und Dienstleistungsangebote
3.1. Alle Beschreibungen von Produkten und Dienstleistungen auf unserer Website oder anderweitig kommunizierte Beschreibungen sind unverbindlich und sind nicht Bestandteil des Vertrags. Bestellungen stellen Angebote zum Kauf dar; die Annahme erfolgt, wenn wir Preise und Liefertermine schriftlich bestätigen.
3.2. Idencys Website ist für Geschäftskunden bestimmt. Nichts in dieser Vereinbarung berührt die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern.
3.3. Dienstkontinuität
- 3.3.1. Idency wird sich im zumutbaren Maße bemühen, die Verfügbarkeit aller Produkte und Dienstleistungen aufrechtzuerhalten. Wir werden kein Produkt und keine Dienstleistung während der Abonnement- oder Supportlaufzeit einstellen oder zurückziehen, es sei denn, dies ist nachstehend aufgeführt.
- 3.3.2. Geplante Einstellung. Wenn Idency die Absicht hat, ein Produkt oder eine Dienstleistung einzustellen oder wesentliche Änderungen daran vorzunehmen, werden wir dem Kunden mindestens 60 Tage im Voraus eine schriftliche Mitteilung sowie einen angemessenen Migrations- oder Übergangsplan zu einem alternativen Produkt oder einer alternativen Dienstleistung zur Verfügung stellen.
- 3.3.3. Dringende Aktualisierungen. Ungeachtet von Klausel 3.3.2 kann Idency ein Produkt oder eine Dienstleistung vorübergehend aussetzen oder modifizieren, ohne vorherige Ankündigung, um Sicherheitslücken, rechtliche Anforderungen oder andere kritische Probleme zu beheben. In solchen Fällen werden wir den Kunden zum frühestmöglichen zumutbaren Zeitpunkt benachrichtigen.
3.4. SaaS- & Drittanbieter-Abonnements
- 3.4.1. Sofern Idency Software-as-a-Service-Produkte (“SaaS”) liefert – unabhängig davon, ob diese von Idency entwickelt oder von Drittanbietern lizenziert wurden –, gelten die folgenden Bedingungen.
- 3.4.2. Lizenzgewährung. Idency gewährt dem Kunden während der Abonnementlaufzeit eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung des SaaS-Produkts, ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden und vorbehaltlich etwaiger in der Bestellung festgelegter Nutzungsbeschränkungen oder Benutzerlizenzbegrenzungen.
- 3.4.3. Bedingungen Dritter. Der Kunde erkennt an, dass SaaS-Produkte von Drittanbietern unter den Standardgeschäftsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters (“Drittanbieterbedingungen”) bereitgestellt werden können. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, diese Drittanbieterbedingungen einzuhalten, und bevollmächtigt Idency, die Rechte des Kunden in Übereinstimmung mit diesen zu gewähren oder zu übertragen.
- 3.4.4. Service-Level & Support. Idency wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um alle in der Bestellung oder einem separaten Service-Zeitplan festgelegten Service-Level einzuhalten. Der Support für SaaS-Produkte von Drittanbietern unterliegt den Support-Richtlinien des Drittanbieters, es sei denn, Idency vereinbart ausdrücklich etwas anderes schriftlich.
- 3.4.5. Datensicherheit & Dateneigentum. In das SaaS-Produkt hochgeladene oder von diesem verarbeitete Kundendaten bleiben Eigentum des Kunden. Idency und seine Drittanbieter ergreifen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Kundendaten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen.
- 3.4.6. Laufzeit und Kündigung. SaaS-Abonnements beginnen an dem in der Bestellung angegebenen Startdatum und laufen für die Abonnementlaufzeit, sofern sie nicht gemäß dieser Vereinbarung oder den Drittanbieterbedingungen früher gekündigt werden. Bei Ablauf oder Kündigung deaktiviert Idency den Zugriff des Kunden und kann Kundendaten gemäß Abschnitt 13 (Dateneigentum und -löschung) löschen.
- 3.4.7. Gebühren. SaaS-Abonnementgebühren sind im Voraus gemäß der Bestellung zu zahlen und werden nicht erstattet, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht vorgeschrieben.
- 3.4.8. Verlängerung. Sofern nicht eine der Parteien mindestens 30 Tage vor dem Ende der zu dem Zeitpunkt laufenden Abonnementlaufzeit eine schriftliche Mitteilung über die Nichtverlängerung macht:
- das Abonnement verlängert sich automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume, die dem anfänglichen Abonnementzeitraum entsprechen;
- Idency stellt dem Kunden die Verlängerungsgebühren zu den jeweils geltenden Tarifen in Rechnung.
- 3.4.9. Datenrückgabe bei Nichtverlängerung. Bei Ablauf oder Kündigung eines SaaS-Abonnements stellt Idency Kundendaten zusätzlich zu der Übergabeunterstützung gemäß Abschnitt 22 für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Export zur Verfügung, um die Migration zu einem alternativen Diensteanbieter zu ermöglichen.
3.5. Supportzeiten. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden die Supportleistungen an britischen Werktagen und während der üblichen britischen Geschäftszeiten erbracht. Reaktionszeiten, Service-Level und Supportverpflichtungen werden in Bezug auf britische Werktage gemessen.
4. Preise und Zahlung
4.1. Die Preise entsprechen den Angaben auf unserer Website oder der Pro-forma-Rechnung zum Zeitpunkt der Annahme.
4.2. Gebührenänderungen – Wir behalten uns das Recht vor, die gemäß dieser Vereinbarung zu zahlenden Gebühren jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung an den Kunden unter Einhaltung einer Frist von mindestens 30 Tagen zu erhöhen.
Jede derartige Erhöhung wird ab dem nächsten Abrechnungsdatum oder Verlängerungsdatum nach Ablauf der Kündigungsfrist wirksam.
Darüber hinaus können wir unsere Gebühren jährlich entsprechend dem britischen Verbraucherpreisindex (CPI) oder dem Einzelhandelspreisindex (RPI) (je nachdem, welcher höher ist) erhöhen, um die Steigerung unserer Betriebskosten widerzuspiegeln. Solche indexbasierten Erhöhungen treten automatisch in Kraft und bedürfen keiner gesonderten Mitteilung.
Wenn der Kunde eine Preiserhöhung (mit Ausnahme einer indexbasierten Erhöhung) nicht akzeptiert, kann er die entsprechenden Dienste durch schriftliche Mitteilung vor dem Inkrafttreten der Erhöhung kündigen.
Wir können die Gebühren auch dann erhöhen, wenn dies erforderlich ist, um Erhöhungen widerzuspiegeln, die von Drittanbietern auferlegt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten für Hardware, Softwarelizensierung oder Hosting.
4.3. Die Zahlungsbedingungen sind Vorkasse, sofern nicht schriftlich ein Zahlungsziel gewährt wurde.
4.4. Wenn ein Kredit gewährt wird, hat der Kunde Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
4.5. Wenn ein Betrag nicht bis zum Fälligkeitsdatum gezahlt wird, fallen auf den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe von 81 TP3T pro Jahr über dem Leitzins der Bank of England, die ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung täglich berechnet wird.
4.6. Steuern & Abzüge. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlenden Beträge verstehen sich ausschließlich der Mehrwertsteuer sowie aller anwendbaren Umsatz-, Verbrauchs-, Quellen- oder ähnlichen Steuern.
Der Kunde ist für alle Steuern, Zölle oder behördlichen Abgaben verantwortlich, die aus dem Kauf von Produkten oder Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen, ausgenommen Steuern, die ausschließlich auf dem Nettoeinkommen von Idency basieren.
Alle Zahlungen sind in voller Höhe ohne Abzug oder Einbehalt zu leisten, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Ist der Kunde gesetzlich verpflichtet, einen Betrag einzubehalten, hat er die Zahlung so zu erhöhen, dass Idency den vollen Betrag erhält, den sie ohne den Einbehalt erhalten hätte.
5. Bestellung & Lieferung
5.1. Wir können jede Bestellung nach unserem Ermessen annehmen oder ablehnen, wobei die Benachrichtigung per Telefon oder E-Mail erfolgt.
5.2. Die Lieferung erfolgt durch Speditionen zwischen 09:00 und 17:00 Uhr, nur an Werktagen, an die angegebene Adresse.
5.3. Die Lieferkosten verstehen sich pro Bestellung wie bei der Annahme angegeben.
5.4. Die Ware muss bei der Lieferung quitiert werden; wenn Sie wünschen, dass die Ware ohne Quittung hinterlassen wird, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung vorlegen und übernehmen ab diesem Zeitpunkt die Haftung.
6. Prüfung, Fehlmengen & Rücksendungen
6.1. Ware sofort bei Ankunft prüfen. Bei Nichtzufriedenheit die Annahme verweigern oder Idency innerhalb von 7 Tagen benachrichtigen und die Ware innerhalb von 14 Tagen im Originalzustand zurücksenden.
6.2. Fehlmengen, Beschädigungen oder Falschlieferungen sind auf dem Frachtbrief des Frachtführers und schriftlich innerhalb von 24 Stunden zu melden.
7. Gefahr und Eigentum
7.1. Die Gefahr geht mit der Lieferung über. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr mit dem Datum des Lieferversuchs über.
7.2. Das Eigentum an den Waren verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei Idency. Bis dahin besitzt der Kunde die Waren als treuhänderischer Verwahrer und muss sie getrennt lagern und deutlich als Eigentum von Idency kennzeichnen.
7.3. Bei Zahlungsverzug ist Idency berechtigt, Waren zurückzufordern und zu diesem Zweck die Geschäftsräume des Kunden zu betreten.
8. Gewährleistung und Rechtsbehelfe
8.1. Elektronische Artikel, Abonnements und kundenspezifische Entwicklungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.
8.2. Physische Produkte haben eine Herstellergarantie, die in der Regel ein Jahr beträgt. Im Falle eines Defekts und vorbehaltlich der Klauseln 6 und 8.3 wird Idency defekte Produkte reparieren oder ersetzen.
Um Garantieansprüche geltend zu machen, benachrichtigen Sie Idency innerhalb von 12 Monaten nach Versand schriftlich, fordern Sie eine RMA-Nummer an und senden Sie die Waren gemäß unseren Anweisungen zurück.
8.4. Supportleistungen werden mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis erbracht. Wenn Idency diesen Standard nicht einfügt, wird Idency nach eigener Wahl entweder die betroffene Dienstleistung ohne zusätzliche Kosten erneut erbringen oder eine geeignete alternative Abhilfe schaffen.
8.5. Diese Rechtsbehelfe sind ausschließlich, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
9. Geistiges Eigentum & Lizenzen
9.1. Das Eigentum an geistigem Eigentum an allen Arbeitsergebnissen verbleibt beim Urheber (Idency oder einem Dritten). Dem Kunden wird eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung dieser Arbeitsergebnisse für seine internen Geschäftszwecke gewährt.
9.2. Idency behält sich alle Rechte an vorbestehenden Materialien und Werkzeugen vor, die zur Erbringung maßgeschneiderter Dienstleistungen verwendet werden.
10. Vertraulichkeit
10.1. Definitionen. “Vertrauliche Informationen” bezeichnet alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen, die von einer Partei (“offenlegende Partei”) der anderen Partei (“empfangende Partei”) mündlich oder schriftlich offengelegt werden, einschließlich kommerzieller, technischer, finanzieller, geschäftlicher oder strategischer Informationen, Prototypen, Designs, Software, Know-how und Kundendaten.
10.2. Verpflichtungen. Die empfangende Partei ist verpflichtet:
- Vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und diese ausschließlich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu verwenden;
- Beschränken Sie den Zugriff auf Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragsverarbeiter, die Kenntnis haben müssen und an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die mindestens so schützend sind wie dieser Abschnitt;
- Angemessene Maßnahmen ergreifen, um Vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Nutzung oder unbefugter Offenlegung zu schützen.
10.3. Ausschlüsse. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die:
- ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt ist oder wird;
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig und ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt war;
- rechtmäßig und ohne Beschränkung von einem Dritten empfangen wird;
- von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wird.
10.4. Impressum. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen offenlegen, wenn dies durch Gesetz oder gerichtliche Anordnung erforderlich ist, vorausgesetzt, sie benachrichtigt die offenlegende Partei unverzüglich und arbeitet bei der Beantragung von Schutzmaßnahmen zusammen.
10.5. Dauer. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß diesem Abschnitt 10 überdauern die Beendigung oder den Ablauf dieses Vertrags um fünf (5) Jahre.
Die Geheimhaltungspflichten in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten gelten auf unbestimmte Zeit.
10.6. Rückgabe oder Vernichtung. Bei Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung hat die empfangende Partei alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zurückzugeben oder zu vernichten und auf Verlangen die Einhaltung dieser Verpflichtung zu bestätigen.
11. Korruptionsbekämpfung
11.1. Jede Partei hat alle geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Bribery Act 2010.
11.2. Keine der Parteien darf im Zusammenhang mit diesem Vertrag Bestechungsgelder, Schmiergelder oder sonstige unzulässige Zahlungen oder nichtmonetäre Vorteile anbieten, gewähren, verlangen oder annehmen.
11.3. Der Kunde hat Idency unverzüglich jede Anfrage oder Forderung nach einem ungebührlichen finanziellen oder sonstigen Vorteil im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu melden.
12. Datenschutz
12.1. Rollen. In Bezug auf die im Rahmen dieser Vereinbarung verarbeiteten personenbezogenen Daten erkennen die Parteien an, dass der Kunde der Verantwortliche und Idency der Auftragsverarbeiter ist, es sei denn, Idency handelt als eigenständiger Verantwortlicher (z. B. im Hinblick auf seine eigenen Kundendaten).
12.2. Verarbeitungshinweise. Idency darf personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden (einschließlich in dieser Vereinbarung und jeder Bestellung) verarbeiten.
12.3. Kategorien & Zwecke. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, die Arten personenbezogener Daten sowie die Kategorien der betroffenen Personen entsprechen dem, was für die Erbringung der Dienstleistungen durch Idency angemessen erforderlich ist und in dem jeweiligen Auftrag festgelegt ist.
12.4. Vertraulichkeit. Idency stellt sicher, dass das zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugte Personal an verbindliche Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden ist.
12.5. Sicherheitsmaßnahmen. Idency ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor versehentlichem Verlust, versehentlicher Vernichtung oder versehentlicher Beschädigung zu schützen.
12.6. Unterauftragsverarbeiter. Idency kann Unterauftragsverarbeiter für die Verarbeitung personenbezogener Daten einsetzen, vorausgesetzt, dass:
- der Kunde wird vorab informiert; und
- Jeder Unterauftragsverarbeiter ist an schriftliche Verpflichtungen gebunden, die mindestens denselben Schutz bieten wie die in dieser Vereinbarung festgelegten.
Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen Widerspruch einlegen.
12.7. Rechte der betroffenen Person. Idency benachrichtigt den Kunden unverzüglich über jede Anfrage einer betroffenen Person und leistet angemessene Unterstützung, damit der Kunde auf solche Anfragen in Übereinstimmung mit Folgendem reagieren kann:
- der DSGVO im Vereinigten Königreich und dem Datenschutzgesetz von 2018, sofern der Kunde im Vereinigten Königreich ansässig ist; oder
- der EU-DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679), sofern der Kunde in der Europäischen Union niedergelassen ist.
12.8. Vorfallmanagement. Idency wird den Kunden unverzüglich über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Kundendaten betrifft, informieren und bei der Schadensminderung behilflich sein.
12.9. Standort des Datenhostings und regionale Verteilung.
(a) Festgelegte Hosting-Region.
Der Hosting-Standort für personenbezogene Daten des Kunden (“festgelegte Hosting-Region”) muss von den Parteien schriftlich vereinbart und in dem/der anwendbaren Beststellformular, Onboarding-Dokumentation oder Support-Vertrag festgehalten werden.
(b) Verfügbare Hosting-Regionen.
Idency unterhält eine regional verteilte Cloud-Infrastruktur. Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung gehören zu den verfügbaren Hosting-Regionen:
-
Vereinigtes Königreich;
-
Europäische Union;
-
Nordamerika; und
-
Naher Osten.
Idency kann von Zeit zu Zeit zusätzliche Hosting-Regionen einführen.
(c) Standard-Hosting-Modell.
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, richtet sich die zugewiesene Hosting-Region in der Regel nach dem Hauptgeschäftssitz des Kunden wie folgt:
-
Im Vereinigten Königreich niedergelassene Kunden — Hosting im Vereinigten Königreich;
-
In der Europäischen Union niedergelassene Kunden — Hosting in der Europäischen Union;
-
Kunden mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten oder Kanada — Hosting in Nordamerika;
-
Kunden mit Sitz in nahöstlichen Gerichtsbarkeiten — Hosting im Nahen Osten.
Für Kunden, die in mehreren Jurisdiktionen tätig sind, ist eine einzige festgelegte Hosting-Region zur Gewährleistung der architektonischen, sicherheitsbezogenen und governance-bezogenen Konsistenz zu vereinbaren.
(d) Bestehende Kunden.
Kunden, die vor der Einführung einer regionsspezifischen Hosting-Infrastruktur registriert wurden (“Bestandskunden”), können ihre personenbezogenen Daten weiterhin in ihrer ursprünglich vereinbarten Hosting-Umgebung hosten lassen, was möglicherweise nicht mit ihrer aktuellen Jurisdiktion übereinstimmt.
(e) Migration von Altkunden.
Sofern angefordert, wird Idency wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um Legacy-Kunden in eine alternative regionale Hosting-Umgebung zu migrieren. Der Kunde erkennt an, dass eine solche Migration folgenden Bedingungen unterliegen kann:
-
technische Einschränkungen;
-
Kompatibilitäts- oder Datenintegritätsrisiken;
-
Einschränkungen durch Drittanbieter;
-
regulatorische Aspekte; und/oder
-
zusätzliche Kosten oder geänderte kommerzielle Bedingungen.
Die Migration darf nur erfolgen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
(f) Compliance-Sicherung.
Ungeachtet der festgelegten Hosting-Region stellt Idency sicher, dass jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten den geltenden Datenschutzgesetzen entspricht, einschließlich:
-
die britischen Datenschutzgesetze (einschließlich der britischen DSGVO und des Data Protection Act 2018);
-
EU-DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679);
-
die im jeweiligen Hosting-Gebiet geltenden bundesstaatlichen und staatlichen Datenschutzgesetze; und
-
geltenden Datenschutzgesetze innerhalb der Gerichtsbarkeit des Nahen Ostens, in der sich die Hosting-Infrastruktur befindet,
zusammen mit entsprechenden Schutzmaßnahmen, sofern erforderlich.
12.10. Audits & Inspektionen. Idency stellt unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist und Vertraulichkeit Informationen und Zugang für Audits oder Inspektionen zur Verfügung, um die Einhaltung nachzuweisen.
12.11. Vertragsende. Bei Kündigung oder Ablauf hat Idency nach Wahl des Kunden alle personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben und die Löschung zu bescheinigen, es sei denn, eine Aufbewahrung ist gesetzlich vorgeschrieben.
12.12. Anwendbares Datenschutzrecht.
(a) Für im Vereinigten Königreich niedergelassene Kunden hält Idency die DSGVO im Vereinigten Königreich, dem Data Protection Act 2018 und allen anwendbaren britischen Datenschutzgesetzen.
(b) Für in der Europäischen Union niedergelassene Kunden hält sich Idency an die EU-DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) und der geltenden nationalen Durchführungsgesetze des jeweiligen Mitgliedstaates.
(c) Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass es die Rechte des Kunden oder die Pflichten von Idency gemäß dem anwendbaren Datenschutzrecht einschränkt oder beschränkt.
12.13. Transparenz des Hosting-Standorts.
Auf angemessene Anfrage bestätigt Idency dem Kunden die aktuelle festgelegte Hosting-Region und stellt allgemeine Informationen über die Kategorien der Infrastruktur und die für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden implementierten Schutzmaßnahmen zur Verfügung.
12.14. Grenzüberschreitender Zugriff und Schutzmaßnahmen.
Wenn für Zwecke des Supports, der Wartung, der Sicherheitsüberwachung oder der Systemadministration von außerhalb der vom Kunden bestimmten Hosting-Region auf personenbezogene Daten zugegriffen wird, stellt Idency sicher, dass geeignete Schutzmaßnahmen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen umgesetzt werden.
Solche Schutzmaßnahmen können Folgendes umfassen:
- UK-Abkommen für internationale Datenübermittlung (IDTA);
- EU-Standardvertragsklauseln (SCCs); oder
andere gesetzlich anerkannte Übertragungsmechanismen.
Idency hat sicherzustellen, dass ein solcher Zugriff auf autorisiertes Personal beschränkt und durch geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen geschützt ist.
13. Dateneigentum
13.1. Kundendaten. “Kundendaten” sind alle elektronischen Daten und Informationen, die vom oder für den Kunden im Zuge der Nutzung von Produkten oder Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung übermittelt werden.
13.2. Der Kunde behält alle Rechte, Titel und Ansprüche an und in Bezug auf die Kundendaten.
13.3. Idency wird eine beschränkte, nicht ausschließliche Lizenz gewährt, Kundendaten ausschließlich in dem Umfang abzurufen, zu speichern und zu nutzen, wie dies zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung sowie zur Verbesserung oder Unterstützung der Dienste erforderlich ist.
13.4. Idency darf Kundendaten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden für keinen anderen Zweck, einschließlich Marketing, verwenden.
13.5. Idency darf aus den Kundendaten aggregierte, anonymisierte Daten zur Analyse und zur Verbesserung der Dienste generieren; solche Daten dürfen weder den Kunden noch dessen Endnutzer identifizieren.
13.6. Datenrückgabe und -löschung. Bei Beendigung oder Ablauf des Vertrages aus welchem Grund auch immer und vorbehaltlich der Bestimmungen zur Ausstiegsstrategie und Übergangsunterstützung (Abschnitt 22) ist Idency verpflichtet:
(a) dem Kunden alle Kundendaten innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung zu stellen;
(b) alle verbleibenden Kopien von Kundendaten aus den Systemen von Idency zu löschen oder unwiderruflich zu vernichten und eine solche Löschung auf Anfrage des Kunden schriftlich zu bestätigen; und
(c) keine Sicherungs- oder Archivkopien aufzubewahren, die über das nach geltendem Recht erforderliche Maß hinausgehen, welche bis zu ihrer rechtmäßigen Vernichtung isoliert und sicher aufbewahrt werden.
14. Exportkontrolle & Compliance
14.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle geltenden Exportgesetze einzuhalten und Produkte nicht an sanktionierte Unternehmen zu übertragen.
14.2. Der Kunde versichert, dass er die Produkte nicht für Massenvernichtungswaffen oder damit zusammenhängende Programme verwenden wird.
15. Kündigung
15.1. Jede Partei kann den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen, wenn der Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung behoben wird.
15.2. Jede Partei kann das Abkommen mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet wird.
15.3. Nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde alle gelieferten Leistungen zu bezahlen und sämtliche Materialien von Idency zurückzugeben.
15.4. Kontrollwechsel. Jede Partei kann kündigen, wenn bei der anderen Partei ein Kontrollwechsel (Change of Control) eintritt, der deren Rechte oder Pflichten beeinträchtigt.
15.5. Regulatorische oder rechtliche Änderung. Jede Partei kann mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Gesetzesänderungen die Leistungserbringung rechtswidrig oder undurchführbar machen.
15.6. Nichtzahlung. Idency kann die Dienste aussetzen oder kündigen, wenn der Kunde es versäumt, einen fälligen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach einer schriftlichen Benachrichtigung über die Nichtzahlung zu begleichen.
15.7. Auswirkungen der Beendigung. Bei Beendigung oder Ablauf aus jedem Grund:
(a) alle im Rahmen dieser Vereinbarung erteilten Lizenzen erlöschen;
(b) stellt der Kunde jede Nutzung der Liefergegenstände ein und gibt Kopien zurück oder vernichtet sie wie angewiesen;
(c) aufgelaufene Rechte und Pflichten bleiben bestehen; und
(d) alle verbleibenden Abschnitte bleiben in Kraft.
15.8. Behördliche Aussetzung.
Idency kann die Bereitstellung eines Produkts oder einer Dienstleistung mit sofortiger Wirkung aussetzen oder kündigen, wenn das Unternehmen begründeterweise der Ansicht ist, dass die fortgesetzte Erfüllung:
(a) Idency Sanktionen, Verstößen gegen die Ausfuhrkontrolle oder regulatorischen Verstößen aussetzen;
(b) im Widerspruch zu geltenden Gesetzen oder behördlichen Anordnungen stehen; oder
(c) die Bank- oder Finanzdienstleistungsbeziehungen von Idency gefährden.
Idency benachrichtigt den Kunden unter solchen Umständen so bald wie nach den Umständen vernünftigerweise möglich.
16. Streitbeilegung
16.1. Die Parteien übergeben Streitigkeiten zunächst für 14 Tage an leitende Vertreter, um eine gütliche Einigung zu versuchen.
16.2. Sollte keine Einigung erzielt werden, vereinbaren die Parteien vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens ein Mediationsverfahren gemäß den CEDR-Richtlinien.
17. Haftung und Freistellung
17.1. Sofern keine gesetzlich nicht ausschließbare oder unbeschränkbare Haftung vorliegt (einschließlich Haftung für Tod oder Körperverletzung infolge von Fahrlässigkeit, Betrug oder arglistiger Täuschung), ist die gesamte Haftung von Idency aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder aus anderem Rechtsgrund) beschränkt auf den höheren Betrag von:
(a) 10.000 £; oder
(b) die Gesamtheit der Gebühren, die der Kunde an Idency im Rahmen des anwendbaren Auftrags in den zwölf (12) Monaten gezahlt hat, die dem Ereignis vorausgingen, das den Anspruch begründet hat.
17.2. Keine Partei haftet für mittelbare, besondere oder Folgeschäden.
Höhere Gewalt
18.1. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen (z. B. Streiks, Lieferengpässe).
18.2. Wenn die höhere Gewalt länger als 14 Tage andauert, kann jede Partei den betroffenen Auftrag kündigen.
19. Hinweise
19.1. Alle Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und durch Boten, per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail an die in der Bestellung angegebenen Adressen übermittelt werden.
19.2. Mitteilungen gelten als am Tag der Übergabe (bei persönlicher Übergabe), zwei Werktage nach der Aufgabe zur Post oder bei Bestätigung der E-Mail-Zustellung als zugegangen.
20. Abtretung & Unterauftragsvergabe
20.1. Der Kunde darf Rechte ohne die schriftliche Zustimmung von Idency weder abtreten noch übertragen.
Idency kann Verpflichtungen an Subunternehmer vergeben, bleibt jedoch für deren Erfüllung verantwortlich.
21. Verbraucherrechte
Für Bestellungen, die den Verbraucherschutzbestimmungen unterliegen, können Kunden gemäß unseren Standard-Rückgabebedingungen innerhalb von 30 Tagen widerrufen.
22. Ausstiegsstrategie & Übergangshilfe
22.1. Übergangsplan. Mindestens 60 Tage vor Ablauf oder Beendigung des Vertrags, die nicht auf eine Nichterfüllung durch den Kunden zurückzuführen ist, legt Idency einen schriftlichen Übergabeplan vor, der die wichtigsten Aktivitäten, Zeitpläne und Verantwortlichkeiten für die Migration von Diensten oder Daten an den Kunden oder einen neuen Anbieter darlegt.
22.2. Datenexport. Auf Anfrage exportiert Idency die Kundendaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format und stellt sie innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung oder Ablauf bereit.
22.3. Assistenzdienste. Idency wird für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen nach Beendigung des Vertrags angemessene Unterstützung leisten – zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Stundensätzen von Idency –, um die ordnungsgemäße Übertragung der Dienste zu ermöglichen.
22.4. Überleben. Die Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt 22 überdauern die Kündigung oder das Ablaufen.
23. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
23.1. Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit ihm ergeben, unterliegen dem englischen Recht und sind nach diesem auszulegen.
Die Parteien vereinbaren unwiderruflich, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit zur Beilegung solcher Streitigkeiten oder Ansprüche haben.
Eingetragener Sitz
Idency Ltd, Fairway House, Armstrong Way, Farnborough, Hampshire, GU14 0LP
Zuletzt aktualisiert: April 2026





























